Vor dem unterzeichneten öffentlichen Notar des Kreises Arth (Goldau) sind heute auf dem Schlachtfeld in Morgarten (Gemeinde Sattel) erschienen:
Die Stiftungsurkunde von 1965
- Landammann Josef Diethelm und Staatsschreiber Karl Amgwerd, als Vertreter des Standes Schwyz,
- Landammann Dr. Hans Hürlimann und Landschreiber Dr. Gerold Meyer, als Vertreter des Standes Zug,
- Bezirksammann Karl Bürgi und Landschreiber Dr. Xaver Schnüriger, als Vertreter des Bezirkes Schwyz,
- Gemeindepräsident Hans Schnüriger und Gemeindeschreiber Albert Schnüriger, als Vertreter der Gemeinde Sattel.
Im Bestreben, das historische Schlachtgelände von Morgarten unversehrt zu erhalten und den kommenden Generationen als unveräusserliches Gut zu übergeben, in Ausführung des am heutigen Tage an der Jugendlandsgemeinde am Morgarten von Vertretern der Schuljugend aus allen Kantonen unserer Heimat gefassten Beschlusses und mit dem Ersuchen um Vornahme der öffentlichen Beurkundung der nachbezeichneten Stiftung:
I. Die Kantone Schwyz und Zug, der Bezirk Schwyz und die Gemeinde Sattel errichten unter dem Namen „Stiftung der schweizerischen Schuljugend zur Erhaltung des Schlachtfeldes von Morgarten“ eine Stiftung nach den Vorschriften der Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz in Schwyz.
II. Die Stiftung verfolgt den Zweck, als Treuhänderin der schweizerischen Schuljugend das Schlachtgelände von Morgarten als Stätte zum Gedenken an die erste Freiheitsschlacht der Eidgenossen vor jeglicher Verunstaltung zu bewahren.
Die Stiftung strebt die Verwirklichung dieses Zweckes an:
a) durch Unterstützung aller Massnahmen, die der Erhaltung des Schlachtfeldes dienen,
b) durch Abschluss von Bauverbots- und Baubeschränkungsdienstbarkeitsverträgen,
c) durch Erwerb des für die Erhaltung erforderlichen Grundes und Bodens,
d) durch eine gediegene Gestaltung der Umgebung der Schlachtkapelle.
III. Kanton und Bezirk Schwyz widmen als erstes Stiftungsvermögen die ihnen zu Miteigentum gehörenden Grundstücke GB Nr. 844 und 845, Gemeinde Sattel.
Die Abtretung des 2/3 – Miteigentumsanteils des Bezirkes Schwyz bedarf der nachträglichen Genehmigung durch die Bezirksgemeinde.
Für die Eigentumsübertragung ist der heute abgeschlossene Handänderungsvertrag massgebend.
IV. Das Stiftungsvermögen wird geäufnet durch:
a) die an der heutigen Landsgemeinde der schweizerischen Schuljugend beschlossene Geldsammlung
b) Schenkungen und Vergabungen
V. Organ der Stiftung ist ein Stiftungsrat von 6 Mitgliedern, die jeweils auf 4 Jahre ernannt werden:
- 1 Mitglied durch den Regierungsrat des Kantons Schwyz,
- 1 Mitglied durch den Regierungsrat des Kantons Zug,
- 1 Mitglied durch den Bezirksrat Schwyz,
- 1 Mitglied durch den Gemeinderat Sattel,
- 1 Mitglied durch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren,
- 1 Mitglied durch den schweizerischen Heimatschutz.
Das vom Regierungsrat des Kantons Schwyz ernannte Mitglied führt den Vorsitz; im übrigen konstituiert sich der Stiftungsrat selbst.
VI. Ordentlicherweise versammelt sich der Stiftungsrat einmal im Jahr. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens 4 Mitgliedern erforderlich.
VII. Der Stiftungsrat bestimmt die Verwaltung und Anlage des Stiftungsvermögens und trifft alle Massnahmen, die der Erfüllung des Stiftungszweckes dienen.
Die Stiftung wird durch Kollektivunterschrift des Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren vom Stiftungsrat bestimmten Mitglied vertreten.
Der Stiftungsrat kann über die Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens Vorschriften erlassen.
VIII. Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundes.
IX. Die Stiftung wird in das Handelsregister des Kantons Schwyz eingetragen.
Sattel, 21. Oktober 1965
Für den Regierungsrat des Kantons Schwyz:
Der Landammann: gez. Josef Diethelm
Der Staatsschreiber: gez. Karl Amgwerd
Für den Regierungsrat des Kantons Zug:
Der Landammann: gez. Dr. Hans Hürlimann
Der Landschreiber: gez. Dr. Gerold Meyer
Für den Bezirksrat Schwyz:
Der Bezirksammann: gez. Karl Bürgi
Der Landschreiber: gez. Dr. Xaver Schnüriger
Für den Gemeinderat Sattel:
Der Gemeindepräsident: gez. Hans Schnüriger
Der Gemeindeschreiber: gez. Albert Schnüriger
Vorstehende Urkunde enthält den mir mitgeteilten Parteiwillen. Sie wurde von mir den Vertretern der Stifter wunschgemäss vorgelesen, als vollständig und richtig anerkannt und hernach in meiner Gegenwart unterzeichnet.
Sattel, 21. Oktober 1965
Notariat Arth (Goldau)
gez. René Wehrli, Notar